Ihr Entsorgungsfachbetrieb für Chemnitz und Mittelsachsen 0371/450059-30

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Wir führen unsere Aufträge ausschließlich zu den nach­ folgend genannten Bedingungen aus. Abweichende Be­ dingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausge­ schlossen.

Baustellen, Lagerplätze, Gehwege

Der Auftraggeber bzw. seine Hilfspersonen oder seine Auftraggeber (etwa Bauherren etc.) sind dafür verantwort­ lich, dass Baustellen, Lagerplätze, Gehwege einschließlich Zufahrten so gefestigt, abgesperrt und ggf. abgesichert sind, dass die Anlieferung und der Abtransport der Contai­ ner mit unseren schweren Fahrzeugen problemlos erfol­ gen kann.

Für Schäden jeglicher Art, die uns oder anderen Dritten infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstell-/Lagerplätzen entstehen, haftet der Auftraggeber.

Gleiches gilt, wenn bei der Beladung mit Selbstladern in­ folge ungeeigneten Untergrundes Beschädigungen des Pflasters oder Platten entstehen oder wenn infolge von Schuttablagerungen unter Bäumen, Ästen, Zweige oder Blätter beim Weggreifen beschädigt werden.

Vergebliche Anfahrten und/oder Wartezeiten

Ergeben sich bei der Auftragsdurchführung Verzögerun­ gen aus der Sphäre des Auftraggebers, etwa durch erfor­ derlich werdendes Abschleppen behindernd aufgestellter Fahrzeuge etc., wird die entstandene Wartezeit dem Auf­ traggeber in Rechnung gestellt.

Unsere Mitarbeiter entscheiden nach ihrer Einschätzung vor Ort, ob die Beseitigung der Behinderung abgewartet werden kann oder erneute Anfahrt erfolgt. Diese ist ebenfalls gesondert zu vergüten.

Terminzusagen

Unsere Terminzusagen sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen mög­ licher Nichteinhaltung sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Behördliche Genehmigung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Genehmi­ gungen (vor allem für Containerstellung bei Verkehrsraum­ beeinträchtigung) bei der zuständigen Behörde auf seine Kosten selbst zu beantragen und einzuholen.

Die ggf. erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, Absperrung oder Be­ leuchtung etc. hat der Auftraggeber unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen selbst durchzuführen.

Für Schäden, die durch Nichteinhaltung entsprechender Sicherungen oder durch fehlende Genehmigung entste­ hen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

Sollten wir insoweit von Dritten in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber uns von entsprechenden Ansprüchen freizustellen.

Rechnungsstellung/Haftung

Unsere Leistungsnachweise sind Rechnungsgrundlage. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach Rechnungsstellung, anzubringen. Spätere Reklama­ tionen sind ausgeschlossen.

Für verursachte Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und der Höhe nach bis zu dem Be­ trag unserer einschlägigen Haftpflichtversicherung.

Der Auftraggeber verliert seinen Schadenersatzanspruch, wenn er uns nicht unverzüglich nach Kenntnis eines mög­ lichen Schadens diesen anzeigt. Die gleichen Haftungsbe­ schränkungen gelten für Schadenersatzansprüche gegen unserer Mitarbeiter.

Die Haftung für Folgeschäden aller Art ist – soweit gesetz­ lich zulässig – ausgeschlossen.

Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers, die aus und im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages ent­ steht, verjähren längstens in 6 Monaten nach Beendigung des Auftrages.

Container

Der bereitstehende Container wird dem Auftraggeber zur Befüllung mit der von ihm bei der Bestellung bezeichneten Abfallart (vom Gewicht her gleichmäßig über die gesamte Länge, max. bis zur Höhe der Oberkante, bzw. der Lade­ markierung und nur bis zum zulässigen Höchstgewicht von 8.0 t einschließlich Containergewicht bei Absatzcontai­ nern, 13 t bei Abrollcontainern) überlassen. Sollte bei der Abholung bzw. Entleerung des Containers vom Auftrag abweichend eine größere Menge oder eine andere Ab­ fallart (z.B. durch zusätzliche Fremdbeladung) festgestellt werden, gehen alle möglicherweise entstehende Mehrkos­ ten zu Lasten des Auftraggebers.

Gefährliche und Sonderabfälle dürfen nur nach Absprache mit dem Auftragnehmer in die Container eingefüllt werden (z.B. Malerfarbe, Öl, Asbest, ölverseuchter, kontaminierter Bodenaushub bzw. Schutt). Für Schäden und Kosten, die durch Nichtbeachtung der vorstehenden Beladevorschrif­ ten entstehen, haftet ausschließlich der  Auftraggeber. Die Reinigung des Containers nach der Befüllung mit der­ artigen Stoffen geht zu Lasten des Auftraggebers.

Für Schäden am Container (auch Abhandenkommen), die in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Abholung enste­ hen, haftet der Auftraggeber.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig , wenigstens 1 Tag vor Ablauf der ursprünglich angegebe­ nen Containergestellungszeit, zu benachrichtigen, dass und wie lange er den Container  evtl.  weiter benötigt.  In jedem Falle ist er verpflichtet, bei Beendigung der ver­ einbarten Gestellungsfrist dafür Sorge zu tragen, dass wir den Container ohne Verzögerungen abholen können. In­ soweit gelten wir als ermächtigt, den Container vom Grundstück ohne weitere Ankündigung nach Ablauf der vereinbarten Gestellungsfrist abzuholen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. jeweils gesetzlich geltender Mehrwertsteuer. Erhöhen sich nach Angebotsabgabe oder Containergestel­ lung bis zur Abholung des Containers die Deponiege­ bühren, gelten die jeweils aktuellen Preise.

Das vereinbarte Entgeld umfasst, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbarte wurde, die Zufuhr und die Abholung des Containers zzgl. Deponiegebühr unter Beachtung der in der aktuellen Preisliste aufgeführten Ein­ schränkungen bzw. Zuschläge.

Können wir aus Gründen, die in der Sphäre des Auftrag­ gebers liegen , den Container nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht abholen, hat der Auftraggeber für jeden Tag der Vorenthaltung des Containers eine Nutzungsentschädi­ gung in Höhe des Mietzinses zu zahlen.

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes verein­ bart, sofort und ohne Abzug zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir 10,- Euro für jede Mah­ nung und Verzugszinsen iHv. 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Hinweis: Ab dem 5. Tag berechnen wir eine Standgebühr von 1€ pro Tag.

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